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Heilpraktiker

Der Heilpraktiker betrachtet und behandelt seine Patienten ganzheitlich, dabei wird Anamnese und Therapie berücksichtigt. Während der Behandlung geht er intensiv und verantwortungsvoll auf alle Bereiche des Körpers ein.
Heilkunde ausüben dürfen in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker.

Als Heilpraktiker darf man physische und psychische Leiden feststellen und entsprechende Behandlungen durchführen, indem er sowohl schulmedizinische als auch naturheilkundliche Methoden nutzt.

Das Gebot der Therapiefreiheit erlaubt es dem Heilpraktiker, alle Verfahren auszuüben, die er beherrscht.

Heilpraktikerin für Physiotherapie

Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können.

Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis ist es nun der Physiotherapeutin möglich, Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln.

weitere Informationen

Ihre Vorteile:

  • keine langen Wartezeiten auf einen Arzttermin
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich
  • ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
  • gemeinsame Erstellung des Therapieplanes
  • an Sie angepasste Anzahl und Zeiten der Behandlungen, sowie Therapieform
  • effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
  • bei Bedarf Weiterleitung an den Facharzt zur Abklärung